Bodenluftuntersuchungen

Als Bodenluft oder Bodengas wird die im Porenraum der ungesättigten Bodenzone (im Lockergestein) vorliegende Gasphase bezeichnet. Für flüchtige Substanzen im Untergrund steht diese Gasphase im Gleichgewicht mit dem Bodenkorn als Feststoffphase und mit der Flüssigkeitsphase am Bodenkorn im Porenraum. Sind also am Bodenkorn flüchtige Stoffe adsorbiert und/oder sind im Porenwasser flüchtige Stoffe gelöst oder liegt der entsprechenden Stoff als flüssige Phase im Porenraum vor, wird sich in der Gasphase des Porenraumes eine Konzentration einstellen, die in einem (stationären oder quasistationären) Gleichgewicht mit den Stoffkonzentrationen der übrigen Bodenphasen steht. Die Zusammensetzung der Bodenluft liefert somit ein Abbild der im Boden vorhandenen flüchtigen Substanzen und kann für die Bestimmung flüchtiger Schadstoffparameter im Boden herangezogen werden. Bodenluftmessungen werden vor allem bei Nachweis, Eingrenzung und Sanierung von Boden- und Grundwasserkontaminationen mit Lösemitteln, d. h. schwerpunktmäßig zur Bestimmung leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe/LHKW und aromatischer Kohlenwasserstoffe/BTEX, seltener bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen/PAK eingesetzt.

 

Wir bieten im Bereich Bodenluftuntersuchungen folgende Leistungen an:

  • Bodenluftentnahme aus Rammkernsondierlöchern und ausgebauten Bodenluftmessstellen zur Untersuchung im chemischen Labor auf flüchtige organische Verbindungen/VOC
  • Durchführung von Rammkernsondierungen mit Entnahme von Bodenluftproben nach VDIRichtlinie 3865, Bl. 2 und Handlungsempfehlung der Landesanstalt für Umweltschutz in Baden-Württemberg auf Adsorber/Aktivkohle (Kleinstmengenentnahme am Bohrloch-/Messstellentiefsten)
  • Errichtung von Bodenluftmessstellen, Planung und ingenieurtechnische Begleitung
  • Entnahme von Bodenluftproben nach VDIRichtlinie 3865, Bl. 2 mit Bodenluftentnahmesystem auf Adsorber/Aktivkohle mit Überwachung der Permanentgasentwicklung

 

Für die Bewertung von Bodenluftmessungen können orientierende Hinweise für Bodenluft herangezogen werden[1].  Liegen aufgrund der Verhältnisse vor Ort Anhaltspunkte für die Ausbreitung    von    flüchtigen  Schadstoffen in  Gebäude  vor, sollte  eine  Untersuchung  der  Innenraumluft (Link zu Schadstoffmessungen) erfolgen.  

 


[1] Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Sächsisches LfULG, Stand Januar 2018