Oberbodenuntersuchungen nach BBodSchV

Mit Bodenuntersuchungen in relevanten Wirkungstiefen kann die Eignung des Oberbodens für bestimmte Nutzungsszenarien überprüft und je nach Schadstoffbelastung beispielsweise in Planungsgebieten bereits im Vorfeld erforderlicher Bodenaustausch einkalkuliert oder eine Nutzungsbeschränkung für betreffende Flächen festgelegt werden. Soll z. B. eine ehemals gewerblich genutzte Fläche ggf. auch im Zuge eines Eigentümerwechsels einer neuen (sensiblen) Nutzung zugeführt werden, können wirkungspfad- und nutzungsorientierte Bodenuntersuchungen zum Nachweis der Kontaminationsfreiheit des Bodens bzw. zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse i. S. §34 Abs. 1 Satz 2 BauGB behördlich angeordnet werden.

Wir bieten grundstücks-/flächenbezogen und in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung folgende Leistungen an:

  • tiefenorientierte Entnahme von Bodeneinzelproben in den relevanten Beprobungstiefen für die Wirkungspfade Boden – Mensch (Direktpfad) und Boden – Nutzpflanze gemäß BBodSchV, Bildung repräsentativer Mischproben zur Untersuchung im chemischen Labor nach Anh. 2 BBodSchV (1 Mischprobe je Beprobungstiefe und Fläche)
  • Teilflächenbildung, soweit aufgrund der Flächengröße, inhomogener Schadstoffverteilung und/oder unterschiedlicher Nutzungsbereiche angeraten),
  • Ergebnisbewertung mit Handlungsempfehlungen
  • Planung von Bodenaustauschmaßnahmen, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen inkl. Kostenschätzung,
  • ingenieurtechnische Baubegleitung, Freimessung